Wettkampfreglement

Wettkampfreglement

Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen. Der Verein / das OK aktualisiert das Wettkampfreglement jedes Jahr als Vorbereitung für den nächsten Lauf.

1. Veranstalter

Der Muttenz Marathon wird durch den Verein Muttenz Marathon, 4132 Muttenz veranstaltet. Der Verein verfügt über Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung verfügt über ein Budget und wird über Sponsoren-, Gönner- und Startgeldbeiträge finanziert.

2. Wettkampf

Der Muttenz Marathon ist eine Laufveranstaltung mit dem Charakter eines Landschaftslaufs. Die Wettkampfstrecken sind in einer festgelegten Zeitlimite zu bewältigen. Das OK legt das Veranstaltungsdatum fest.

2.1 Laufstrecken

Die Strecken führen weitestgehend über Forst- und Wanderwege. Auf der gesamten Strecke ist ein rücksichtsvoller Umgang mit der Natur Bedingung.

2.2 Startort

Der Start für alle Strecken erfolgt am Sonntag, 23. März 2025 beim Schulhaus Margelacker, Reichensteinerstrasse 2-4, 4132 Muttenz.

2.3 Strecken und Startzeiten
Strecke Beschreibung Distanz Höhenmeter Startzeit
Marathon 2 Runden 42.195 km ca. 1000 HM 09:30 Uhr
Halbmarathon 1 Runde 21.1 km ca. 500 HM 10:00 Uhr
10 km-Frühlingslauf 1 verkürzte Halbmarathon-Runde 10 km ca. 160 HM 10:30 Uhr
4.7 km MuMa-Sprint 1 flache Runde à 4.7 km 4.7 km flach 10:40 Uhr
10 km Walking 1 verkürzte Halbmarathon-Runde 10 km ca. 160 HM 10:45 Uhr
Kinderlauf 2 Runden à 0.4 km 0.8 km flach 13:30 Uhr
Schülerlauf 1 Runde à 1.5 km 1.5 km flach 13:45 Uhr
2.4 Garderoben und Wertsachen

Es stehen Garderoben, Duschen und Toiletten im Start-/Zielgelände zur Verfügung. Ein Wertsachendepot ist eingerichtet.

2.5 Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Muttenz-Marathon gelten folgende Altersvorschriften:

Strecke Altersbeschränkung
Marathon Jahrgang 2007 und älter
Halbmarathon Jahrgang 2009 und älter
10 km-Frühlingslauf Keine Altersbeschränkung
10 km Walking Keine Altersbeschränkung
4.7 km-MuMa Sprint Keine Altersbeschränkung
Schülerlauf Jahrgang 2015 bis 2010
Kinderlauf Jahrgang 2016 und jünger

Eine sehr gute körperliche Verfassung ist Voraussetzung für die Bewältigung aller Strecken.

Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Eltern oder der gesetzliche Vertreter ihr Einverständnis zur Teilnahme geben.

2.6 Anzahl Startplätze

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die Startplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Anmeldeplattform von yourtiming. Die Erfassung und Bewirtschaftung der Teilnehmerdaten geschieht durch das OK und yourtiming. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Wettkampfreglement. Die Anmeldung ist definitiv und das Startgeld muss entsprechend der zeitlichen Staffelung einbezahlt werden.

3.1 Startgeld
Strecke Startgeld Anmeldung bis 31.12.2024 Startgeld Anmeldung ab 01.01.2025
Marathon CHF 65.00 CHF 75.00
Halbmarathon CHF 45.00 CHF 55.00
10 km-Frühlingslauf CHF 25.00 CHF 30.00
10 km Walking CHF 20.00 CHF 25.00
4.7 km-MuMa Sprint CHF 15.00 CHF 20.00
Schülerlauf CHF 8.00 CHF 8.00
Kinderlauf CHF 5.00 CHF 5.00

Insgesamt stehen für die Laufkategorien Marathon, Halbmarathon, 10 km-Frühlingslauf, 10 km Walking und 4.7 km MuMa-Sprint 700 Startplätze zur Verfügung.

Die Bezahlung erfolgt mit gängigen Kreditkarten, TWINT oder Banküberweisung. Nachmeldungen können vor Ort in Bar in Schweizerfranken oder über den sumup-Kartenterminal mit den gängigsten Kreditkarten VPay und ec-Maestro sowie über TWINT beglichen werden. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen Leistungen inbegriffen.

Online-Anmeldeschluss: 21. März 2025, 24.00 Uhr

Nachmeldungen bis spätestens 30 Min vor dem Start der jeweiligen Laufkategorie sind vor Ort gegen einen Zuschlag möglich:

  • Marathon, Halbmarathon, Zuschlag Fr. 10.00
  • 10 km-Frühlingslauf, 10 km Walking und 4.7 km MuMa-Sprint Zuschlag Fr. 5.00
  • Kinder- und Schülerlauf ohne Aufpreis
3.2 Abmeldung

Es erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Bei Krankheit oder Unfall kann das OK gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses einen Startplatz im Folgejahr zur Verfügung stellen.

3.3 Ummeldung

Die Ummeldung auf eine andere Laufdistanz, kann über das Kontaktformular oder per Mail bis am 21. März 2025 ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen. Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist möglich. Eine allfällige Startgelddifferenz wird nicht rückerstattet. Eine Streckenänderung auf eine längere Distanz ist möglich. Die Startgelddifferenz wird erhoben.

3.4 Umschreibung

Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist bis am 21. März 2025 ohne Bearbeitungsgebühr möglich.

Nach dem 21. März 2025 sind Ummeldungen oder Umschreibungen nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Rennbüro anlässlich der Startnummernausgabe möglich – es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.

3.5 Kategorien

Marathon:

  • M20 / W20 Jahrgänge 1996- 2007
  • M30 / W30 Jahrgänge 1986 – 1995
  • M40 / W40 Jahrgänge 1976 – 1985
  • M50 / W50 Jahrgänge 1966 – 1975
  • M60 / W60 Jahrgänge 1956 – 1965
  • M70 / W70 Jahrgänge 1946 – 1955
  • M80 / W80 Jahrgänge 1945 und älter

Halbmarathon:

  • MU18 / WU18 Jahrgänge 2008 – 2009
  • MU20 / WU20 Jahrgänge 2006 – 2007
  • M20 / W20 Jahrgänge 1996- 2005
  • M30 / W30 Jahrgänge 1986 – 1995
  • M40 / W40 Jahrgänge 1976 – 1985
  • M50 / W50 Jahrgänge 1966 – 1975
  • M60 / W60 Jahrgänge 1956 – 1965
  • M70 / W70 Jahrgänge 1946 – 1955
  • M80 / W80 Jahrgänge 1945 und älter

10 km-Frühlingslauf und 4.7 km-MuMa Sprint:

  • MU18 / WU18 Jahrgänge 2008 und jünger
  • MU20 / WU20 Jahrgänge 2006 – 2007
  • M20 / W20 Jahrgänge 1996- 2005
  • M30 / W30 Jahrgänge 1986 – 1995
  • M40 / W40 Jahrgänge 1976 – 1985
  • M50 / W50 Jahrgänge 1966 – 1975
  • M60 / W60 Jahrgänge 1956 -1965
  • M70 / W70 Jahrgänge 1946 – 1955
  • M80 / W80 Jahrgänge 1945 und älter

10 km Walking:

  • Männer
  • Frauen

Schülerlauf:

  • MU12, MU14, MU16
  • WU12, WU14, WU16

Kinderlauf:

  • MU8, MU10
  • WU8, WU10
4. Verpflegungs- und Kontrollposten
4.1  Verpflegungsposten

Alle 5 – 7 Kilometer wird ein Verpflegungsposten eingerichtet. Der Verpflegungsplan zeigt, welche Verpflegung an welchem Verpflegungsposten verfügbar sein wird.

Der Veranstalter kann auf Grund von Witterungsverhältnisse jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsposten verschieben und / oder hinzufügen.

4.2 Littering

Bei allen Verpflegungsposten befinden sich Abfalleimer. Ausserhalb der Verpflegungszonen müssen die Abfälle mitgeführt werden und beim nächsten Verpflegungsposten entsorgt werden!

!Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe!

4.3 Kontrollposten

Streckenkontrollen können überall und unangekündigt vorgenommen werden. Die Startnummer ist immer gut sichtbar zu tragen und den Streckenposten bei Nachfrage unaufgefordert mitzuteilen. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen.

4.4 Begleitung

Private Begleitungen von Läufern mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Insbesondere ist die Begleitung bei den Kinder- und Schülerläufen durch Erwachsene (Eltern, Bekannte etc.) untersagt. Widerhandlungen führen zur Disqualifikation.

4.5 Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt mit einem passiven Transpondersystem.
An folgenden Orten werden die Zeiten und Zwischenzeiten gemessen:

  • Start und Ziel: Start-, Zwischenzeit und Endzeitmessung
  • Auf der Schönmatt werden für die Bergpreiswertung des Marathons (1. Runde) und Halbmarathons die ersten Läuferinnen und Läufer pro Laufkategorie registriert
4.6 Sicherheit und medizinische Hilfe

Der Platzarzt, sowie der Samariterverein Muttenz betreut die Läufer im Ziel. Am Posten beim Ziel werden verschiedene medizinische Helfer vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):

  • meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Strecken- oder Sanitätsposten,
  • kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten,
  • ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (+41 76 335 77 35) oder Notrufnummer 144 für akute medizinische Notfälle an.
4.7 Befugnis Sanitätsdienst / Streckenposten

Der Sanitätsdienst und die Streckenposten haben das Recht, Teilnehmer welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen.

4.8 Streckenmarkierung und Verkehr

Das Verlassen und/oder Abkürzen der markierten Strecken ist verboten. Widerhandlungen können von einer Zeitstrafe bis zur Disqualifikation führen. Die Strecken werden mit Fähnchen, Trassierband, und Hinweisschildern markiert. Die Strecken führen teilweise über nicht abgesperrte Strassen und Kreuzungen. Es gelten die gesetzlichen Verkehrsregeln. Gefährliche Streckenabschnitte sind speziell mit Streckenposten und/oder Warnschildern versehen. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen. Das Nichtrespektieren kann zu einer Zeitstrafe bis hin zur Disqualifikation führen.

5. Zeitlimiten und Aufgabe
5.1 Zeitlimiten

Für den Marathon besteht eine Zeitlimite von max. 6 Stunden.

Allgemeiner Zielschluss für alle Läufe ist um 15.30 Uhr. Wer danach ins Ziel einläuft wird nicht mehr in die Wertung aufgenommen.

Kann die Zeit nicht eingehalten werden, muss der betroffene Läufer beim jeweiligen Posten oder dem Besenvelo die Startnummer melden. Den Anweisungen der Helfer an den Verpflegungsposten und des Fahrers des Besenvelos ist Folge zu leisten. Geht ein Läufer hinter dem Besenvelo weiter, erfolgt dies auf seine eigene Verantwortung.

5.2 Aufgabe

Ein Läufer darf, ausser bei Verletzung und Erschöpfung, den Wettkampf nur an den Verpflegungsposten abbrechen. Er muss in diesem Fall beim Helfer die Startnummer melden und dessen Anweisungen befolgen.

6. Startnummernausgabe

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer persönlich abholen oder kann diese gegen Vorlage einer gültigen Vollmacht abholen lassen.

Die Startnummernausgabe findet statt am:

  • Sonntag 23. März 2025 ab 07.30 Uhr beim Schulhaus Margelacker, Reichensteinerstrasse 2-4, 4132 Muttenz

Bei der Startnummernausgabe erhält jeder Läufer:

  • Startnummer: Diese ist auf der Brust oder Bauch zu tragen. Sie muss während des ganzen Wettkampfes immer gut sichtbar sein.
  • Chip: Der Chip ist in der Startnummer integriert. Dieser ist für die korrekte Zeitmessung relevant und darf nicht gefaltet werden.
7. Antidoping

Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem Wettkampf einer Dopingkontrolle unterzogen werden.

8. Beschwerde

Beschwerden müssen schriftlich spätestens eine halbe Stunde nach dem Zieleinlauf des betroffenen Athleten bei der Wettkampfjury abgegeben werden.

9. Wettkampfjury

Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen:

  • OK- Präsident
  • Mitglied des Organisationskomitee
  • Bei Bedarf involvierter Streckenposten, Arzt, Samariter und Velofahrer

Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Rekurs möglich.

10. Streckenänderung und Absage

Aus Sicherheitsgründen oder kurzfristig angelegten Baustellen, kann die Wettkampfleitung jederzeit Strecken- und Postenänderungen vornehmen. Bei Ereignissen aufgrund höherer Gewalt behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.

11. Versicherung und Haftung
11.1 Versicherung

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer muss über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettung und Bergung sowie Heilung einschliessen. Die Teilnahme erfolgt in völliger Eigenverantwortung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt auch jede Haftung für die unentgeltliche Aufbewahrung der Wertsachen im Wertsachendepot ab.

11.2 Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.

12. Rangverkündigung und Preisverleihung
12.1 Rangverkündigung

Am Sonntag, 23. März 2025, beim Schulhaus Margelacker, jeweils zeitnah ca. 30 min nachdem der/die 3.-platzierte jeder preisberechtigten Laufkategorie das Ziel erreicht hat.

Die Ranglisten werden auf der Webseite des Muttenz Marathons und bei yourtiming publiziert.

12.2 Preisverleihung

An der Siegerehrung werden folgende Preise verliehen:

Marathon, Halbmarathon, 10 km-Frühlingslauf, 4.7 km-MuMa Sprint:

  • Die ersten drei Damen und Herren des Gesamtklassements jeder Laufkategorie erhalten einen Preis
  • Es gibt einen Bergpreis für die erste Frau und den ersten Mann in den Laufkategorien Marathon (Registrierung Schönmatt 1. Runde) und Halbmarathon.

Walking:

  • Unter allen anwesenden Teilnehmer/-innen der Kategorie (Nordic-) Walking werden nach Einlauf des letzten Walkers diverse Gutscheine und Spezialpreise verlost.

Schüler- und Kinderlauf:

  • Die drei erstplatzierten Mädchen und Knaben der jeweiligen Alterskategorie werden zur Siegerehrung aufgerufen.

Alle Teilnehmer erhalten eine Finisher-Medaille.

Preise werden nur an anwesende Berechtigte abgegeben. Die Preise werden nicht nachgesandt.

13. Bildrechte und Datenschutz

Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder, Ton oder Filmaufnahmen.

Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass der Verein Muttenz Marathon Ihre E-Mail-Adresse dazu benutzen darf, um Ihnen einen Newsletter per E-Mail zuzustellen, welcher sich explizit auf die Veranstaltung Muttenz Marathon und zukünftige Veranstaltungen des Muttenz Marathon bezieht. Durch eine schriftliche Untersagung an folgende Post oder Mailadresse info@muttenz-marathon.ch oder Muttenz Marathon, 4132 Muttenz wird der Teilnehmer aus dem Verteiler und der Datenbank gelöscht.

Die Teilnehmenden erklären sich sich zudem einverstanden mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr., PLZ und Ort), Geburtsdatum, Telefonnummer, und E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice), sofern Sie die Weitergabe der Daten nicht durch eine schriftliche Mitteilung an folgende Post oder Mailadresse bis am 23. März 2025 untersagen: info@muttenz-marathon.ch oder Muttenz Marathon, 4132 Muttenz. Diese Partner dürfen die Daten für deren eigene Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie im Fall von Sponsoren für gezielte, mit dem Vertragspartner vorgängig abgesprochene Anschriften und Telefonaktionen (insbesondere für den Sponsor SWICA) im Zusammenhang mit dem Laufevent verwenden. Sie können die Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte jederzeit widerrufen.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Arlesheim

Muttenz, den 29.09.2024
Ivo Amrein, Präsident Muttenz Marathon